Dr. Marek Malcherek    
 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. GELTUNG
Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verkäufe erfolgen ausschließlich aufgrund der folgenden Bedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese AGB durch den Kunden anerkannt. Dazu widersprechende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen werden nur anerkannt, wenn Fa. Malcherek diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2. ANGEBOTE
Schriftliche oder mündliche Angebote der Fa. Malcherek sind freibleibend und unverbindlich, selbst wenn sie nicht so gekennzeichnet sind. Angebote über Softwareentwicklungen und sonstige Dienstleistungen können verbindlich sein, wenn diese ausdrücklich so vereinbart wurden. Angestellte der Fa. Malcherek sind generell nicht berechtigt, verbindliche Angebote abzugeben.

3. PREISE
Sämtliche mündlich oder schriftlich veröffentlichten Preise sind unverbindlich. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten. Alle Preise verstehen sich brutto zzgl. Porto, Verpackung und Versicherung. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer Einzelforderung sind sämtliche offenen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.

4. GEFAHRENÜBERGANG
Versand bzw. Abholung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware das Lager der Fa. Malcherek verlassen hat, geht die Gefahr auf den Kunden über. Besteht der Auftrag aus einer Dienstleistung (z. B. einer Softwareentwicklung), gelten u. a. Dokumentationen und Datenträger als Ware.

5. LIEFERUNG
Jegliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teilelieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc., auch wenn sie bei Lieferanten der Fa. Malcherek eintreten, hat Fa. Malcherek auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Kunden.
Lehnt der Kunde die Annahme ab, oder unterläßt er die Annahme, so befindet sich der Kunde im Verzug. Nach versuchtem und ebenfalls fehlgeschlagenem Lieferversuch, behält sich Fa. Malcherek vor, bis zu 20% des Auftragswertes als Schadenersatz zu verlangen. Dies geschieht unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen.

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Fa. Malcherek berechtigt, Zinsen in Höhe von bis zu 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu verlangen. Weitergehende Verzugsschäden können durch Fa. Malcherek geltend gemacht werden. Bei Zahlungsverzug ist Fa. Malcherek berechtigt, Mahngebühren in Höhe von bis zu EUR 5,- zu verlangen, sowie die Forderung der Beitreibung an ein Inkassobüro zu übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Inanspruchnahme des Inkassobüros anfallenden Kosten zu tragen.
Der Kunde ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung von Teilbeträgen nur berechtigt, falls die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch Fa. Malcherek anerkannt wurden.
Tritt nach Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen ein, oder erfährt Fa. Malcherek von unzureichender Liquidität des Kunden, so behält sich Fa. Malcherek vor, eine entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen. Falls dieser nicht nachgekommen wird, behält sich Fa. Malcherek den Rücktritt vom Vertrag vor. Eine bevorstehende Lieferung kann bis zum Erbringen der Sicherheitsleistung verzögert werden.

7. EIGENTUMSVORBEHALT
Fa. Malcherek behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen der Fa. Malcherek gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

8. MÄNGELRÜGEN, GEWÄHRLEISTUNG
Fa. Malcherek gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften auf alle von ihr gelieferten Waren Freiheit von Material- und Herstellungsmängeln bei Gefahrenübergang, mit folgender Maßgabe:
Der Kunde verpflichtet sich, alle Lieferungen der Fa. Malcherek beim Empfang auf Mängelfreiheit und Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Minder- oder Falschlieferungen sowie offenkundige Mängel sind binnen 14 Tagen nach Empfang der Lieferung vom Kunden schriftlich zu rügen. Die Pflicht der Kaufleute zur unverzüglichen Mängelanzeige nach §§ 377, 378 HGB bleibt unberührt. Diese gilt für Kaufleute auch im Falle erkennbarer Falschlieferungen durch Fa. Malcherek, wenn besonders vom schnellen Wertverfall bedrohte Produkte Gegenstand der Lieferung sind. Die Ware ist in diesen Fällen unverzüglich an Fa. Malcherek zurückzusenden. Transportschäden sind unverzüglich dem Transporteur anzuzeigen. Fa. Malcherek behält sich das Recht zur Nachbesserung, auch zum wiederholten Male, und zur Ersatzlieferung vor. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde mindern oder wandeln. Von dieser Gewährleistung sind vom Kunden oder sonstigen Dritten durch unsachgemäße Behandlung oder Eingriffe verursachte Mängel ausgenommen. Im Falle von Reklamationen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel exakt zu beschreiben.

9. HERSTELLERGARANTIE
Fa. Malcherek ist gegenüber dem Kunden im Rahmen dessen Inanspruchnahme einer Herstellergarantie nicht verpflichtet, hiervon betroffene Ware zur Weiterleitung an den Hersteller entgegenzunehmen. Bei Entgegennahme der Ware in solchen Fällen aus Kulanz haftet Fa. Malcherek gegenüber dem Kunden nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Fa. Malcherek kann eine solchermaßen entgegengenommene Ware jederzeit ohne Angabe von Gründen dem Kunden zurückreichen, ohne daß Fa. Malcherek gegenüber dem Kunden aus dem Garantieversprechen des Herstellers unmittelbar oder mittelbar haftet.

10. SOFTWAREGEWÄHRLEISTUNG
Nach derzeitigem technischen Stand ist Software nach ihrer Struktur niemals völlig fehlerfrei. Bei Mängeln gilt auch die Anweisung zur Umgehung der Auswirkung des Mangels als ausreichende Nachbesserung.
Fa. Malcherek übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder in der ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Nach dem derzeitigen technischen Stand kann ein unterbrechungs- oder fehlerfreier Betrieb oder die vollständige Beseitigung aller etwaiger Fehler, im Rahmen des Programmservices nicht gewährleistet werden.
Ausgeschlossen ist jegliche Gewährleistung für den Ersatz oder den Verlust von Daten, die aufgrund einer Softwarelieferung entstanden sind. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten entsprechend zu sichern.
Aufgrund der Besonderheiten der einzelnen Programme kann der Umfang der jeweiligen Gewährleistung dem Kunden im Angebot oder in einer Produktbeschreibung nicht rechtsverbindlich mitgeteilt werden.

11. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Worms.

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN / SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Worms, 14.12.1999

 
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